Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Cresta Palace Celerina AG (Cresta Palace Hotel) in 7505 Celerina organisiert Ihnen gerne Ihren erholsamen Aufenthalt. Um den Erfolg zu gewährleisten, bitten wir Sie, die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, die ein Bestandteil des Vertrages sind, sorgfältig zu lesen. Wir danken Ihnen für das Verständnis und die Kenntnisnahme.
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Vertragsabschluss
- Für das Zustandekommen des Vertrages gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts. In der Regel kommt der Vertrag durch eine Reservationsbestätigung oder durch die vorbehaltlose Annahme einer Offerte des Hotels durch den Gast zustande.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Hotel selbst erbracht werden, so handelt das Hotel lediglich als Vermittler. Diese Leistungen werden separat abgerechnet.
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Preise, Anzahlung, Rechnungsstellung
- Die Preise ergeben sich aus dem Vertragsabschluss (Reservationsbestätigung) und sind in Schweizer Franken.
- Ohne anders lautende Vereinbarung verstehen sich die Preise inkl. Frühstück und Kurtaxen.
- Je nach Umfang der Buchung ist vom Gast eine Vorauszahlung oder eine Garantie mittels Kreditkarte zu leisten. Wird eine Anzahlung vereinbart, ist diese innerhalb der vereinbarten Frist zu begleichen, ansonsten kann das Hotel frei über die Zimmer verfügen.
- Die Rechnung ist – wenn nichts anderes vereinbart wurde - spätestens bei der Abreise durch den Gast zu begleichen. Als Zahlungsmittel akzeptiert das Hotel Bargeld, Kreditkarten (Mastercard, VISA und American Express), Debitkarten (Maestro-Card, V-Pay und Postcard).
- Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit in Rechnung zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 % der Rechnungssumme zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Die vereinbarten Preise schliessen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer und Taxen ein. Eine Anpassung von vereinbarten Preisen auf Grund sich ändernder Ansätze der gesetzlichen Taxen bleibt dem Hotel vorbehalten.
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Annullationsbestimmungen
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Rücktritt des Gastes
- Beansprucht ein Gast bestellte Zimmer später als vereinbart, überhaupt nicht, oder gibt er sie vorzeitig auf, gelten folgende Annullationsbestimmungen für die Wintersaison:
- bis 7 Tage vor Anreise: keine Annullationsgebühren
- ab 6 Tage vor Anreise: 100% vom Arrangement
- für die Hochsaison (Ende Januar - Anfang März) gelten folgende spezielle Annullationsbestimmungen:
- bis 21 Tage vor Anreise: keine Annullationsgebühren
- ab 20 Tagen vor Anreise: 100% vom Arrangement
- ausgenommen sind speziell aufgeführte Annullationsbedingungen in unseren schriftlichen Bestätigungen, z.B. über Weihnachten / Neujahr
- während der Sommersaison
- bis 4 Tage vor Anreise keine Annullationsgebühren
- ab 3 Tage oder weniger vor Anreise 100% vom Arrangement
- Massgebend für die Berechnung der Annullationsgebühren ist das Eintreffen der Annullation beim Hotel.
- das Cresta Palace Hotel behält sich das Recht vor, die Annullationsbedingungen je nach Umfang der Buchung individuell anzupassen; dies wird in der Bestätigung (Vertrag) vermerkt. Eine Aufhebung/Änderung der Annullationsfristen durch den Gast ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels möglich.
- Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer an die Annullationskosten anzurechnen.
- Beansprucht ein Gast bestellte Zimmer später als vereinbart, überhaupt nicht, oder gibt er sie vorzeitig auf, gelten folgende Annullationsbestimmungen für die Wintersaison:
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Rücktritt des Hotels
- Zimmer dürfen nur zum Zweck der Übernachtungen benützt werden. Das Hotel ist berechtigt, den Vertrag fristlos und ohne weitere Ankündigung aufzulösen, wenn der Vertrag unter falschen oder irreführenden Angaben abgeschlossen worden ist oder das Zimmer nicht vertragsgemäss genutzt wird.
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls - höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Hotel gefährden kann.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
- Falls das Hotel seiner Leistungspflicht auf Grund einer Überbuchung nicht nachkommen kann, hat es dem Gast einen gleichwertigen Ersatz in einem anderen Hotel anzubieten.
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Gästezimmer
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Anreise- / Abreisezeiten
Die Hotelzimmer sind ab 15.00 Uhr bezugsbereit und stehen am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung des Gastes. Bei vorzeitiger Anreise oder späterer Abreise kann in Absprache mit dem Hotel das Zimmer auch früher bezogen oder später verlassen werden. Wird das Zimmer durch den Gast ohne vorgängige Absprache länger beansprucht, kann das Hotel bis 18.00 Uhr 50 % des Listenzimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %.
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Haftung des Hotels
- Das Hotel haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichtes Verschulden wird ausdrücklich wegbedungen.
- Für Leistungen von Subunternehmen innerhalb des Hotels, übernimmt das Cresta Palace Hotel keine Haftung.
- Sollte der Gast zu Schaden kommen oder mit den Leistungen des Hotels nicht zufrieden sein, so hat er dies dem Hotel unverzüglich zu melden, andernfalls kann er keine Rechte mehr geltend machen.
- Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich 6 Monate nach Abreise, sofern die zwingend gesetzlichen Bestimmungen nicht längere Fristen vorsehen.
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Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder der Reservationsbestätigung erfolgen nach Möglichkeit immer schriftlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
- Mit der Reservationsbestätigung oder einseitiger Bestätigung einer Buchung durch den Kunden akzeptiert der Kunde die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.
- Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht.
- Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Celerina/St. Moritz in der Schweiz.